Die pulswerk GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website pulswerk.at
Diese Website ist mit Konformitätsstufe AA der “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 ” beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Folgende Anpassungen werden mit dem nächsten CMS Update erscheinen:
aria-label beim select Tag
aria-label beim input Tag
Sonst stehen alle Inhalte barrierefrei zur Verfügung.
Diese Erklärung wurde am 11. März 2024 erstellt.
Vorlage für das Statement: Mustererklärung zur Barrierefreiheit https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018D1523
Grundlage des Statements ist eine automatisierte Accessibility Evaluierung durch das Tool Accessibility Insights for Web. Eine manuelle Überprüfung hat noch nicht stattgefunden.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11. März 2024 überprüft.
Sollten Sie auf unserer Seite Barrieren finden (zusätzlich zu den in dieser Erklärung bereits beschriebenen), bitten wir Sie, uns diese Barrieren zu melden:
Kontakt:
pulswerk GmbH
office@pulswerk.at
Unsere Redaktion wird Ihre Meldung prüfen und wenn notwendig die gemeldeten Mängel beheben.